Äquivalenz (f., -en)

Definition: Gleichwertigkeit zweier Begriffe; Gleichwertigkeit des Wahrheitsgehaltes, der Bedeutung zweier Aussagen [Gebrauch: Logik]  (duden.de)

Beispiel: Auch gibt es keine Punkt-für-Punkt Äquivalenzen zwischen mündlicher und schriftlicher Kommunikation. (dwds.de)

„Den Begriff “textnormative Äquivalenz” führte bekanntlich Werner Koller 1979 in die translatorische Diskussion ein. Unter diesem Begriff verstand er eine Entsprechungsebene zwischen einem Ausgangstext (AT) und Zieltext (ZT), auf der die textgattungsspezifischen Merkmale des AT eingehalten werden (Koller 1979/2004: 247).“ (Iluk Jan & Iluk Łukasz, 2020, Indikatoren textnormativer Äquivalenz in Übersetzungen juristischer Texte, trans-kom [1]: 23-38, S. 28)



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