Definition: Gleichwertigkeit zweier Begriffe;
Gleichwertigkeit des Wahrheitsgehaltes, der Bedeutung zweier Aussagen
[Gebrauch: Logik] (duden.de)
Beispiel: Auch gibt es keine Punkt-für-Punkt Äquivalenzen
zwischen mündlicher und schriftlicher Kommunikation. (dwds.de)
„Den Begriff “textnormative Äquivalenz” führte
bekanntlich Werner Koller 1979 in die translatorische Diskussion ein. Unter
diesem Begriff verstand er eine Entsprechungsebene zwischen einem Ausgangstext
(AT) und Zieltext (ZT), auf der die textgattungsspezifischen Merkmale des AT
eingehalten werden (Koller 1979/2004: 247).“ (Iluk Jan & Iluk Łukasz, 2020,
Indikatoren textnormativer Äquivalenz in
Übersetzungen juristischer Texte, trans-kom [1]: 23-38, S. 28)