Gepflogenheit (f., -en, meistens im Plural verwendet)

Definition: durch häufige Wiederholung zur Gewohnheit gewordene, oft bewusst gepflegte und kultivierte Handlung oder Handlungsweise  (duden.de)

Beispiel: Sie sprechen weder Spanisch noch kennen sie die Gepflogenheiten des südamerikanischen Landes.  (dwds.de)

Übersetzung/Erklärung: consuetudine, abitudine, usanza

„Nach Koller bedeutet die Einhaltung der sprachlichen Gepflogenheiten (stilistischer  Merkmale) in der Übersetzung die Herstellung der textnormativen Äquivalenz.“  (Iluk Jan & Iluk Łukasz, 2020, Indikatoren textnormativer Äquivalenz in Übersetzungen juristischer Texte, trans-kom [1]: 23-38, S. 28)


» GLOSSAR WISS. TEXTE