Rechtssprache (f., -en, Verwendung im Plural ungebräuchlich)

Definition: im Rechtswesen gebräuchliche Fachsprache  (duden.de)

Beispiel: Dabei müsse die Rechtssprache auf der Basis von etwa 3000 juristischen Begriffen vereinheitlicht werden.  (dwds.de)

Übersetzung/Erklärung: linguaggio giuridico, linguaggio forense

„Auch lassen sich aus den gängigen Stilcharakteristika der Rechtssprache (Nussbaumer 2002: 2137–2140), wie etwa terminologisierte Lexik, Tendenz zur Nominalisierung, abstrakte Ausdrucksweise, Satzperiode, Verwendung von formelhaften Ausdrücken und Abkürzungen, Distanziertheit, Vervielfachung der Negation, keine handfesten Empfehlungen ableiten, da sie zu pauschal sind. (Iluk Jan & Iluk Łukasz, 2020, Indikatoren textnormativer Äquivalenz in Übersetzungen juristischer Texte, trans-kom [1]: 23-38, S. 29)


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