Vergehen (n., -)

Definition: Nach § 12 Absatz 2 StGB ist ein Vergehen ist eine Straftat, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht ist. Das Vergehen ist stets vom Verbrechen abzugrenzen. Bei der Unterscheidung zwischen Verbrechen und Vergehen handelt es sich jedoch lediglich um eine der möglichen Einteilungen der Delikte. (https://www.juraforum.de/lexikon)

Beispiele:

ein strafbares, fahrlässiges, kriminelles, sittliches, vorsätzliches Vergehen

er ist verschiedener Vergehen wegen bestraft

jmdm. ein Vergehen vorwerfen, verzeihen (dwds.de)

Übersetzung: reato minore/ delitto/ illecito

Satzbeispiel: Gemäß der italienischen Neuen Straßenverkehrsordnung (Art. 126 bis Abs. 1) werden – gleichzeitig mit der Ausstellung des Führerscheins – zwanzig Punkte gutgeschrieben, die bei Vergehen abgezogen werden.

(Ralli, Andreatta, 2018, bistro – ein Tool für mehrsprachige Rechtsterminologie in trans-kom)


 


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