Definition: Nach § 12 Absatz 2 StGB ist ein Vergehen ist eine Straftat, die im Mindestmaß mit
einer Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht ist. Das Vergehen ist stets vom Verbrechen abzugrenzen. Bei der Unterscheidung zwischen
Verbrechen und Vergehen handelt es sich jedoch lediglich um eine der möglichen
Einteilungen der Delikte. (https://www.juraforum.de/lexikon)
Beispiele:
ein strafbares, fahrlässiges,
kriminelles, sittliches, vorsätzliches Vergehen
Satzbeispiel: Gemäß der italienischen Neuen
Straßenverkehrsordnung (Art. 126 bis Abs. 1) werden – gleichzeitig mit der
Ausstellung des Führerscheins – zwanzig Punkte gutgeschrieben, die bei Vergehen
abgezogen werden.
(Ralli, Andreatta, 2018, bistro – ein Tool für mehrsprachige Rechtsterminologie in trans-kom)