JarSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) (n., nur im Singular verwendet)
Definition: Gesetz zur arbeitsrechtlichen Regelung der Beschäftigung von Minderjährigen in Ausbildung und Beruf, das unter anderem ein grundsätzliches Verbot der Kinderarbeit sowie arbeitszeitrechtliche Beschränkungen enthält
Beispiel: “Das Jugendarbeitsschutzgesetz legt die maximale Arbeitszeit für Jugendliche unter 18 Jahren auf acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich fest.” (dwds.de)
“[JarSchG] Jugendarbeitsschutzgesetz vom 12. April 1976, BGBl. I S. 965” (Iluk Jan & Iluk Łukasz, 2020, Indikatoren textnormativer Äquivalenz in Übersetzungen juristischer Texte, trans-kom [1]: 23-38, S. 35)