Definition Gesamtheit der Rechtsnormen, die nach dem
Prinzip einer friedlichen Zusammenarbeit zwischen den Staaten entstehen und
deren Beziehungen untereinander regeln; internationales Recht. (www.dwds.de)
Beispiel „Das humanitäre Völkerrechtunterscheidet zwischen internationalen und nicht internationalen
(internen) bewaffneten Konflikten.“ (www.amnesty.ch)
Satzbeispiel „Als letzter Punkt soll auf eine Entwicklung hingewiesen werden, die
allgemein dasVölkerrecht seit der
Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg stark verändert hat und auch imWirtschaftsvölkerrecht seinen Niederschlag
gefunden hat.“ (Benedikt Pirker, 2010,Die Übersetzung von Rechtsprechung im
Wirtschaftsvölkerrecht, trans-kom[1]: 26-69)