(freisprechen, freisprach, freigesprochen)
durch Gerichtsurteil vom Vorwurf der Anklage befreien / assolvere
z.B. das Gericht sprach den Angeklagten frei (dwds.de, freisprechen)
(Referat: Die Nürnberger Prozesse und die Geburtsstunde des Simultandolmetschens)
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