Grundlegend

Grammatik: adjektiv, aus "Grund" und dem Partizip I des Verbes "legen".


Bedeutung(en):

  1. die Grundlage, die Voraussetzung für etwas bildend; wesentlich;

  2. sehr; ganz und gar; von Grund auf

Beispiel: Im Zentrum steht die Erforschung der Historizität der Gegenstände. Grundlegend hierfür ist die Vermittlung der fachspezifischen Methoden, wie der Formanalyse, Stilgeschichte, Ikonologie und aktueller Forschungskonzepte, die sich an neu entstehenden Problemfeldern orientieren.


Quelle: Duden Webseite: https://www.duden.de/rechtschreibung/grundlegend

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