Präambel, die

Grammatik:

Substantiv (Femininum), Genitiv Singular: Präambel, Nominativ Plural: Präambeln

 

Definition:

(feierliche) Einleitung, besonders eines Gesetzes, Staatsvertrages. Beispiel: die Präambel der Charta der Vereinten Nationen; die Präambel eines Freundschaftsvertrags

(Quelle: DWDS, https://www.dwds.de/wb/Pr%C3%A4ambel)

 

Beispiel:

„Diese Arbeit wird dadurch erleichtert, daß die Texte generell nach einem festen zweiteiligen Schema aufgebaut werden und bestimmte Formulierungsmuster verwenden. Als erster Teil findet sich stets die sogenannte Präambel. Darin wird auf Fakten oder Handlungen oder bereits getroffene Entscheidungen Bezug genommen, die auf den angesprochenen Sachverhalt eingewirkt haben bzw. weiter auf ihn einwirken.“

„Das Vorbild des Französischen und auch des Englischen schlägt sich auch darin nieder, daß das flektierte Verb, welches die Benennung der Versammlung zum Subjekt hat, erst nach der Präambel steht, die sich als ein geschlossener Textblock präsentiert.“

 

Quelle:           

Thiel, Gisela/Thome, Gisela (1990): Resolutionen: Strategien des Forderns in der Öffentlichkeit. In: Sprachreport H. 2, 4-5.

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