(feierliche)
Einleitung, besonders eines Gesetzes, Staatsvertrages. Beispiel: die
Präambel der Charta der Vereinten Nationen; die Präambel eines
Freundschaftsvertrags
„Diese Arbeit
wird dadurch erleichtert, daß die Texte generell nach einem festen zweiteiligen
Schema aufgebaut werden und bestimmte Formulierungsmuster verwenden. Als erster
Teil findet sich stets die sogenannte Präambel. Darin wird auf Fakten
oder Handlungen oder bereits getroffene Entscheidungen Bezug genommen, die auf
den angesprochenen Sachverhalt eingewirkt haben bzw. weiter auf ihn einwirken.“
„Das Vorbild
des Französischen und auch des Englischen schlägt sich auch darin nieder, daß
das flektierte Verb, welches die Benennung der Versammlung zum Subjekt hat,
erst nach der Präambel steht, die sich als ein geschlossener Textblock
präsentiert.“
Quelle:
Thiel, Gisela/Thome, Gisela (1990): Resolutionen: Strategien des
Forderns in der Öffentlichkeit. In: Sprachreport H. 2, 4-5.