Amtssprache, die

Grammatik: Substantiv (Femininum), Genitiv Singular: Amtssprache, Nominativ Plural: Amtssprachen

Bedeutungen:

1) offizielle Sprache eines Staates, Sprache der Gesetzgebung

2) in internationalen Organisationen zugelassene und maßgebliche Sprache für Texte von Verträgen, Veröffentlichungen usw.

3) Sprache der Verwaltung, der Behörden; trockenes Amtsdeutsch (oft abwertend; ohne Plural)

(Quelle: https://www.duden.de/rechtschreibung/Amtssprache) 

Beispielsatz: Der Dolmetscherdienst der EU-Institutionen ist der weltweit größte Dienst seiner Art – die dort arbeitenden Konferenzdolmetscher/innen stellen sicher, dass mündliche Beiträge in Sitzungen simultan oder konsekutiv korrekt in eine Amtssprache der EU übertragen werden. (Quelle: EPSO https://epso.europa.eu/career-profiles/languages_de)

It. Übersetzung: lingua ufficiale, linguaggio burocratico


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