Satzung, die

Grammatik: Substantiv (Femininum), Genitiv Singular: Satzung, Nominativ Plural: Satzungen

Bedeutungen:

1)     [Recht] Rechtsvorschrift, die eine Kommune (oder eine andere dem Staat eingeordnete Körperschaft des öffentlichen Rechts) aufgrund ihrer eigenen Rechtssetzungshoheit erlässt

 

Kollokationen:

mit Adjektivattribut: eine städtische, kommunale, autonome Satzung

in Präpositionalgruppe/-objekt: etw. in einer Satzung festlegen, regeln

mit Genitivattribut: eine Satzung der Stadt, der Universität

in KoordinationSatzung und Gesetz

 

2)     [meist historisch, allgemeiner] Vorschrift, Erlass

 

Kollokationen:

mit Adjektivattributmenschliche, göttliche Satzungen

 

3)     Grundordnung einer (meist privatrechtlichen) Körperschaft (wie z. B. eines Vereins, einer Aktiengesellschaft o. Ä.)

 

Kollokationen:

mit Adjektivattribut: eine neue, die gültige, geltende Satzung

als Akkusativobjekt: die Satzung beschließen, verabschieden, ändern, überarbeiten, ausarbeiten

als Dativobjekt: (etw., sich) eine Satzung geben

in Präpositionalgruppe/-objekt: etw. steht in der Satzung; etw. in der Satzung verankern, vorsehen, festschreiben, festlegen, regeln; etw., jmd. verstößt gegen die Satzung

(Quelle: https://www.dwds.de/wb/Satzung)


Beispielsatz: Die Gemeinde kann im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes […] durch Satzung bestimmen, daß die Teilung eines Grundstücks zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung bedarf. Die Gemeinde hat die Satzung ortsüblich bekanntzumachen. (Quelle: o. A.: Baugesetzbuch (BauGB). In: Sartorius 1: Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik Deutschland, München: Beck 1998)

 

It. Übersetzung: statuto

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