1)
[Recht]
Rechtsvorschrift, die eine Kommune (oder eine andere dem Staat eingeordnete
Körperschaft des öffentlichen Rechts) aufgrund ihrer eigenen Rechtssetzungshoheit
erlässt
Kollokationen:
mit
Adjektivattribut: eine städtische, kommunale, autonome Satzung
in
Präpositionalgruppe/-objekt: etw. in einer Satzung festlegen,
regeln
mit
Genitivattribut: eine Satzung der Stadt, der Universität
mit
Adjektivattribut: menschliche, göttliche Satzungen
3)
Grundordnung
einer (meist privatrechtlichen) Körperschaft (wie z. B. eines Vereins, einer
Aktiengesellschaft o. Ä.)
Kollokationen:
mit
Adjektivattribut: eine neue, die gültige, geltende Satzung
als
Akkusativobjekt: die Satzung beschließen, verabschieden, ändern, überarbeiten,
ausarbeiten
als
Dativobjekt: (etw., sich) eine Satzung geben
in
Präpositionalgruppe/-objekt: etw. steht in der Satzung; etw. in der Satzung
verankern, vorsehen, festschreiben, festlegen, regeln; etw., jmd. verstößt
gegen die Satzung
Beispielsatz: Die Gemeinde kann im Geltungsbereich eines
Bebauungsplanes […] durch Satzung bestimmen, daß die Teilung eines Grundstücks
zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung bedarf. Die Gemeinde hat die Satzung
ortsüblich bekanntzumachen. (Quelle: o. A.: Baugesetzbuch (BauGB). In:
Sartorius 1: Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik
Deutschland, München: Beck 1998)