Beispielsatz: Auch wenn solche Entscheidungen im Rechtssystem eines
Mitgliedstaats möglicherweise nicht existieren, sollte der betreffende
Mitgliedstaat die von einem anderen Mitgliedstaat erlassene Entscheidung
anerkennen und vollstrecken können. (Quelle: Verordnung (EU) 2018/1805 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. November 2018 über die
gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen, http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1805/oj)