1)
Gesamtheit
der staatlich festgelegten bzw. anerkannten Normen des menschlichen, besonders
gesellschaftlichen Verhaltens; Gesamtheit der Gesetze und gesetzähnlichen
Normen; Rechtsordnung (Genitiv: Rechts; ohne Plural)
Kollokationen: das Recht anwenden / handhaben / vertreten / missachten
/ verletzen / brechen / mit Füßen treten; das Recht beugen; gegen Recht und
Gesetz verstoßen
3)
berechtigter
zuerkannter Anspruch; Berechtigung oder Befugnis (ohne Plural)
Kollokationen: ein Recht geltend machen; das Recht auf Arbeit / auf
Unverletzlichkeit der Person; ein verbrieftes / unveräußerliches/ unabdingbares
Recht; das Recht [dazu] haben / etwas zu tun / zu verlangen
4)
Berechtigung,
wie sie das Recht[sempfinden] zuerkenn (ohne Plural)
Kollokationen: das Recht war auf ihrer Seite; etwas mit [gutem,
vollem] Recht tun, behaupten können; nach Recht und Gewissen handeln
Beispielsatz:Die Unschuldsvermutung und das Recht auf
ein faires Verfahren sind in den Artikeln 47 und 48 der Charta der
Grundrechte der Europäischen Union […] verankert. (Quelle: Richtlinie
(EU) 2016/343 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über
die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf
Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren, http://data.europa.eu/eli/dir/2016/343/oj)