Recht, das

Grammatik: Substantiv (Neutrum), Genitiv Singular: Recht(e)s, Nominativ Plural: Rechte

Bedeutungen:

1)     Gesamtheit der staatlich festgelegten bzw. anerkannten Normen des menschlichen, besonders gesellschaftlichen Verhaltens; Gesamtheit der Gesetze und gesetzähnlichen Normen; Rechtsordnung (Genitiv: Rechts; ohne Plural)

Kollokationen: das Recht anwenden / handhaben / vertreten / missachten / verletzen / brechen / mit Füßen treten; das Recht beugen; gegen Recht und Gesetz verstoßen

 

2)     Rechtswissenschaft, Jura (veraltet, Pluraletantum à die Rechte studieren)

 

3)     berechtigter zuerkannter Anspruch; Berechtigung oder Befugnis (ohne Plural)

Kollokationen: ein Recht geltend machen; das Recht auf Arbeit / auf Unverletzlichkeit der Person; ein verbrieftes / unveräußerliches/ unabdingbares Recht; das Recht [dazu] haben / etwas zu tun / zu verlangen

 

4)     Berechtigung, wie sie das Recht[sempfinden] zuerkenn (ohne Plural)

Kollokationen: das Recht war auf ihrer Seite; etwas mit [gutem, vollem] Recht tun, behaupten können; nach Recht und Gewissen handeln

Synonyme: Gesetz, Rechtsordnung, Rechtsprechung, Anrecht

(Quelle: https://www.duden.de/rechtschreibung/Recht, https://www.dwds.de/wb/Recht)

Beispielsatz: Die Unschuldsvermutung und das Recht auf ein faires Verfahren sind in den Artikeln 47 und 48 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union […] verankert. (Quelle: Richtlinie (EU) 2016/343 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren, http://data.europa.eu/eli/dir/2016/343/oj)

It. Übersetzung: diritto, giustizia, legge


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