Definition: nur den begrifflichen Inhalt eines
sprachlichen Zeichens betreffend, ohne Berücksichtigung von Nebenbedeutungen
Quelle: dwds.de
Beispiel: Die Verwendung der Bezeichnung Datum in
Übersetzungen ins Deutsche, wie etwa Datum der Geburt bzw. Geburtsdatum, was in beglaubigten
Übersetzungen der Personenstandsurkunden oft vorkommt,
ist zwar denotativ, aber nicht textnormativ äquivalent. (Jan Iluk &
Łukasz, 2020, Iluk Indikatoren textnormativer Äquivalenz in Übersetzungen
juristischer Texte, in: trans-kom3 [1] (2020))