Allgemein
beeidigte oder ermächtigte bzw. öffentlich bestellte Dolmetscher und Übersetzer
sind Dolmetscher und Übersetzer, die bei einem Landgericht, Oberlandesgericht
oder einer Innenbehörde einen allgemeinen Eid abgelegt haben. Dieser Eid ist
gemäß § 189 Abs. 2 GVG vor allen Gerichten des Bundes und der Länder gültig.
"Die genaue
Bezeichnung kann von Bundesland zu Bundesland variieren – allen gemeinsam ist
jedoch, dass beeidigte Dolmetscher und Übersetzer in der Regel ihre
besondere fachliche Befähigung und persönliche Eignung für die Sprachmittlung
bei Gerichten, Behörden und Notaren nachgewiesen haben und in den meisten
Fällen eine quasi hoheitlich Aufgabe übernehmen."