Honorar, das

Grammatik:

Substantiv (Neutrum), Genitiv Singular: Honorars, Nominativ Plural: Honorare

 

Definition:

Vergütung, Entgelt für wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen in freiberuflicher Tätigkeit.

Beispiele: für etw. ein angemessenes, beträchtliches Honorar bekommen; er übernahm die Ausführung der Arbeit gegen ein entsprechendes, kleines, geringes Honorar; die Übersetzung brachte ihm ein gutes, sein bisher höchstes Honorar; das Honorar vereinbaren, nach der Gebührenordnung festlegen.

(Quelle: DWDS, https://www.dwds.de/wb/Honorar)

 

Beispielsatz:

„Für die zu berechnenden Sätze für Dolmetscher und Übersetzer ist das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) maßgeblich. Das Dolmetschhonorar liegt demnach einheitlich bei 85 Euro pro Stunde.“

Quelle:

https://bdue.de/der-beruf/beeidigte

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