Vergütung,
Entgelt für wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen in freiberuflicher
Tätigkeit.
Beispiele: für etw. ein angemessenes, beträchtliches
Honorar bekommen; er übernahm die Ausführung der Arbeit gegen ein
entsprechendes, kleines, geringes Honorar; die Übersetzung brachte ihm ein
gutes, sein bisher höchstes Honorar; das Honorar vereinbaren, nach der
Gebührenordnung festlegen.
„Für die zu
berechnenden Sätze für Dolmetscher und Übersetzer ist das Justizvergütungs- und
Entschädigungsgesetz (JVEG) maßgeblich. Das Dolmetschhonorar liegt
demnach einheitlich bei 85 Euro pro Stunde.“