Bedeutung (Quelle: https://www.bwl-lexikon.de/wiki/personalauswahl/#was-ist-die-personalauswahl)
1) Die Personalauswahl ist jener Teil der Personalwirtschaft, der für die Auswahl der Bewerber und Zuweisung der neuen Mitarbeiter auf die offenen Stellen zuständig ist.
Beispiel (Quelle: https://epso.europa.eu/about-epso_de)
Als interinstitutionelles Amt ist EPSO vorwiegend für die Personalauswahl des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union, der Europäischen Kommission, des Gerichtshofs der Europäischen Union, des Europäischen Rechnungshofs, des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen, des Europäischen Auswärtigen Dienstes, der Europäischen Bürgerbeauftragten und des Europäischen Datenschutzbeauftragten
zuständig. Alle diese Institutionen rekrutieren ihr Personal aus der
von EPSO erstellten Reserve erfolgreicher Bewerberinnen und Bewerber.