einberufen

Grammatik: Verb

Bedeutung

  1. ⟨eine Versammlung einberufen⟩ das Zustandekommen einer Versammlung veranlassen
  2. ⟨jmdn. einberufen⟩ jmdn. zum Heeresdienst beordern

Beispielsatz:

  1. eine außerordentliche Mitgliederversammlung zur Wahl einer/eines neuen Präsidentin/Präsidenten einberuft. (https://www.associazioneitalianagermanistica.it/associazione/statuto)
  2. sofort nach Kriegsausbruch war er einberufen worden (https://www.dwds.de/wb/einberufen)

Quelle: https://www.dwds.de/wb/einberufen


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