TVöD, der

Abkürzung für: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Grammatik: Abkürzung, maskulin (Tarifvertrag)

 

Definition:

1. Begriff: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13.9.2005 m.spät.Änd., in Kraft seit 1.10.2005. Regelt als Nachfolge des Bundes-Angestellten-Tarifvertrags (BAT) und der Tarifverträge für Arbeiter das Rechtsverhältnis der Beschäftigten des Bundes und der Kommunen. Das Rechtsverhältnis der Beschäftigten der Länder wird im Tarifvertrag-Länder geregelt, soweit die Länder Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder sind.

Inhalte: Der TVöD besteht aus einem allgemeinen Teil und einem besonderen Teil, der Spezialregelungen enthält für Verwaltung, Krankenhäuser, Entsorgung, Flughäfen und Sparkassen. Geregelt wird die Arbeitszeit, der Urlaub, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, das Entgelt und Kündigung.

(Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/tvoed-51456/version-274623)

 

2. Dieser Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ist im Bereich des Bundes und der Kommunen die rechtliche Grundlage für die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten. 

Der TVöD regelt die näheren Einzelheiten des Arbeitsverhältnisses vom Vertragschluss über allgemeine Arbeitsbedingungen, Arbeitszeit, Sozialbezüge, Zulagen, Urlaub bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Es gibt den TVöD in zwei Ausführungen: Für den Bereich des Bundes den TVöD-Bund und für die kommunalen Arbeitgeber und Beschäftigten den TVöD-VKA. Die Regelungen für West und Ost sind gleich.

(Quelle: Bundesverwaltungsamt - FAQ rund um das Thema Entgelt.)


Beispielsatz:

Tätigkeitsfeld: Sonstige Bereiche; Ort: Regensburg; Arbeitszeit: Vollzeit; Anstellungsdauer: Unbefristet; Bewerbungsfrist: 23.05.2022; Laufbahn / Entgeltgruppe: Höherer Dienst | TVöD-VKA E 13 / A13h - A14; Kennziffer: 40.411-03:1465

Quelle: https://www.service.bund.de/IMPORTE/Stellenangebote/interamt/2022/04/799155.html;jsessionid=A447C1114149C6D37BF11CD55A045F21.2_cid296?nn=4642046&type=0&searchResult=true


» Glossar Wissenschaft_Übersetzerberuf_Verwaltung