e. V.

Grammatik: Mehrwortausdruck (Abkürzung: eingetragener Verein)

Bedeutung: Auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Personen, unabhängig vom Wechsel der Mitglieder zur Verwirklichung eines gemeinsamen Zweckes mit körperschaftlicher Verfassung.

Quelle: https://www.buergergesellschaft.de/praxishilfen/arbeit-im-verein/gruendung-und-grundlagen/was-ist-ein-eingetragener-verein

Beispielsätze

  1. Der Verein führt den Namen „Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. 
  2. Das bisherige Vermögen des nicht eingetragenen Vereins geht mit der Eintragung ohne weiteres auf den eingetragenen Verein über. Er bleibt derselbe Verein, nur dass er nunmehr eingetragener Verein (e.V.) ist.

Quelle 1: https://bdue.de/der-bdue/statuten/satzung

Quelle 2: https://lra-aic-fdb.de/wp-content/uploads/2021/10/grundlagen-der-vereinspraxis.pdf

it. Übersetzung: club o associazione registrata

» Glossar Wissenschaft_Übersetzerberuf_Verwaltung