durch gegenseitige Vereinbarung gebildetes Gremium, das anstelle der staatlichen Gerichtsbarkeit durch Schiedsspruch über Rechtsstreitigkeiten entscheidet, besonders bei internationalen Rechtsfällen
Gremium, das die Einhaltung der Wettkampfbestimmungen überwacht und Verstöße ahndet
Das Mitglied kann gegen den Ausschluss innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang des Protokolls der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden des Schiedsgerichts des BDÜ schriftlich einen Antrag auf Aufhebung des Beschlusses stellen.
Ein Beschluss der Mitgliederversammlung kann wegen Verletzung der Satzung oder gesetzlicher Bestimmungen im Weg der Klage vor dem Schiedsgericht angefochten werden.